Alles wird noch teurer!
Bahrain führt Anfang 2019 erstmalig eine Mehrwertsteuer ein. Deren Höhe beträgt 5 Prozent und wird auf Warenlieferungen und Dienstleistungen erhoben (Art. 2 und 3 Gesetz Nr. 48/2018 über die Mehrwertsteuer – bMwStG).
Die Mehrwertsteuer wird auf sämtlichen Handels- und Produktionsstufen erhoben (Art. 1 Nr. 9 bMwStG).
Nach Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten wäre das Königreich der dritte Mitgliedstaat des Golf Kooperationsrats (GCC), der eine Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen erhebt. Rechtsgrundlage für die künftige Mehrwertsteuer ist das entsprechende GCC-Rahmenabkommen, das die Mitgliedstaaten Ende 2016 beschlossen haben.
Am 1. Januar 2019 tritt das bMwStG in Kraft (Art. 4 des Einführungsgesetzes zum bMwStG).
Zum Thema:
- Gesetz Nr. 48/2018 über die Mehrwertsteuer in seiner arabischen Fassung
Via GTAI Bahrain Mehrwertsteuer