Service: Ärger im Ausland

Baden in Katar

Sendetermin Di, 07.08.18 | 05:30 MESZ Uhr Das Erste

mit Kay P. Rodegra, Rechtsanwalt

Als Tourist im fremden Land kann man schneller Ärger mit der Polizei bekommen, als einem lieb ist. Denn auch bei Urlaubern gilt: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Vor der Reise sollte man sich unbedingt genau über Strafvorschriften des Reiselandes informieren. Viele Straftaten werden im Ausland sehr viel härter geahndet als in Deutschland, gerade wenn es zum Beispiel um Drogendelikte geht. Doch auch bei Delikten, die vermeintlich eher harmlos sind oder in Deutschland gar nicht unter Strafe stehen, drohen harte Sanktionen. Wir haben einige Beispiele zusammengestellt.

Auch in Bahrain kann es regnerisch sein!

Nackt sonnen

Harte Strafen drohen bei FKK z.B. in Brasilien, in der Dominikanischen Republik, Bahrain, Hongkong, Kenia, Südafrika oder auch den USA.

Alkohol

Öffentlich Alkohol zu trinken ist verboten z.B. in Kanada, Kuwait, Lettland, den Philippinen, Polen, Bahrain, Saudi Arabien, USA und den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Homosexualität

Gleichgeschlechtliche Paare sollten in der Öffentlichkeit vorsichtig sein z.B. in Algerien, Bahrain, Barbados, Gambia, Indien, Jamaika, Kamerun, Katar, Kuwait, Kenia, Malediven, Marokko, Nigeria, Singapur, Saudi Arabien, Sri Lanka , Tansania, Tunesien und den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Fotografieren

Wer militärische Anlagen fotografiert, riskiert harte Strafen z.B. in Algerien, Ägypten, Bahrain, Griechenland, Jordanien; Kamerun, Katar, Kenia, Litauen, Südkorea, Madagaskar, Nigeria, Oman, Ruanda, Sambia und auf Zypern.

Zollvorschriften

Wer mit dem Schiff oder Flugzeug aus dem Nicht-EU-Ausland zurück nach Deutschland kommt, hat bei der Einfuhr von Waren einen Freibetrag in Höhe von 430 €. Wer mit dem Auto einreist, kann Waren bis 300 € zollfrei einführen. Es dürfen 200 Zigaretten oder 1 Liter hochprozentiger Alkohol zollfrei eingeführt werden. Wer innerhalb der EU Urlaub gemacht hat, muss Einkäufe für seinen persönlichen Bedarf bzw. Geschenke bei seiner Rückkehr nicht verzollen. Bei Genussmitteln gibt es aber Richtmengen: z.B. 800 Zigaretten, 10 Liter Spirituosen.

Bußgelder im Ausland

Urlauber, die beim Autofahren im Ausland einen Verkehrsverstoß begehen, finden zu Hause oft unerfreuliche Post im Briefkasten. Bußgeldbescheide aus dem Ausland müssen ernst genommen werden. Gegen unberechtigte Bescheide kann man sich wehren. Ausländische Bußgeldbescheide aus dem EU-Ausland können auch in Deutschland vollstreckt werden, wenn es um einen Betrag von mindestens 70 € inklusive der Verfahrenskosten geht. Gerade das Urlauberland Spanien hat unvorstellbare Strafen wie z.B. Falsch Parken ohne Behinderung kostet 200 €

Weitere Informationen

www.auswaertiges-amt.de/de (Reise und Sicherheit)

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html;jsessionid=E3A86FBD8984573CED4BCB586B83E95E.live4401

https://www.adac.de/der-adac/rechtsberatung/bussgeld-punkte/ausland/uebersicht/

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