Bahrain: Reise- und Sicherheitshinweise

Gulfair Dreamliner

Bahrain: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts

Letzte Änderungen vom 28.06.2024:
Einreise und Zoll – Visum: Verlängerung Aufenthaltstitel/“residency“
Redaktionelle Änderungen

Bahrain Airport

Sicherheit

Aktuelles
Aufgrund des Konflikts in Israel und den Palästinensischen Gebieten kann es in Bahrain zu Protestkundgebungen und Ausschreitungen kommen.
• Bleiben Sie wachsam.
• Verfolgen Sie die aktuellen Nachrichten in den lokalen Medien,
• Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.

Terrorismus
Durch umfassende Sicherheitsvorkehrungen und eine allgemeine Beruhigung der innenpolitischen Lage hat es in Bahrain seit Ende 2017 keine terroristischen Anschläge mehr gegeben. Dennoch können Gefährdungen durch terroristische Aktivitäten, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Krieg in Israel und den Palästinensischen Gebieten sowie Risiken über die bestehende Landverbindung nach Saudi-Arabien nicht ausgeschlossen werden, siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Saudi-Arabien https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/saudiarabien-node/saudiarabiensicherheit/202298.
• Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.

Innenpolitische Lage
Die innenpolitische Lage in Bahrain ist stabil. Es kann, insbesondere nach dem Freitagsgebet im Umfeld von Moscheen, zu Protesten und Demonstrationen kommen, die meistens friedlich verlaufen. Vereinzelte gewaltsame Auseinandersetzungen und damit verbundene Verkehrsbehinderungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Landesweit kann es immer wieder zur Einrichtung von Sicherheitscheckpoints durch Sicherheitskräfte – teilweise auch nur temporär in den Abendstunden – kommen.
• Leisten Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte Folge.
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien und verhalten Sie sich umsichtig.
• Meiden und melden Sie verdächtige Gegenstände der Polizei unter 999.
• Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.

Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Kleinkriminalität, wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub, kommt jedoch vor, insbesondere auf Märkten. Gewaltakte sind äußerst selten.
Alleinreisende Frauen können leicht Opfer von Belästigungen und Übergriffen werden, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit. Es empfiehlt sich, zu zweit oder in Gruppen unterwegs zu sein.
• Seien Sie insbesondere nachts als alleinreisende Frau besonders vorsichtig.
• Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
• Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit. Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen und auf Märkten besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
• Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima
Es herrscht ein häufig feuchtes, heißes Klima mit sehr heißen Sommern und gemäßigten Wintermonaten.
Insbesondere in den Sommermonaten kommt es zu extremer Hitze und hoher Luftfeuchtigkeit. Es kann zudem zu Sand- und Staubstürmen kommen.
Aufgrund seltener, zum Teil aber heftiger, Regenfälle ist insbesondere in den Wintermonaten vereinzelt mit Überschwemmungen und Sturzfluten zu rechnen.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr
Das Straßennetz in Bahrain ist hervorragend ausgebaut. Die Fahrweise ist nicht immer sicher und situationsangepasst. Im Straßenverkehr gilt eine Null-Promille-Grenze.
Der öffentliche Personennahverkehr ist in Bahrain wenig entwickelt.
Die Benutzung offizieller Taxis und Mietwagen ist empfehlenswert. (Es gibt Uber! Taxis rechnen gerne kreativ ab!)
Vom Fahrradfahren auf öffentlichen Straßen wird abgeraten.
• Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv.
• Nutzen Sie nur offiziell registrierte und entsprechend erkennbare Taxis.

Führerschein
Zum Führen von Kraftfahrzeugen ist eine lokale Fahrerlaubnis erforderlich, die nach Einreise beim Straßenverkehrsamt Traffic and Licensing Directorate  https://services.bahrain.bh/wps/portal/!ut/p/a1/jc_BDsIgEATQT2KgtMUjpaYgGmIMWrmYHowhUfRgjJ9v7V3s3jZ5k50lgfQkpOEVL8Mz3tNw_e6hOgnRKcoEW3V0LyCtg17ygkJVIziOoBRMaTsCV_ASkttt450u4DAvrzqpeb0GwAWDaRvd1osNYKp5efwY-ff-7pzIgYSJ5b6YQK7mBDI9Hjfv-7eJH8bmCgE!/dl5/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/ gegen Vorlage des internationalen Führerscheins ausgestellt wird.

LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen sind in Bahrain nicht strafbar und eine „aktive“ Verfolgung Homosexueller oder Transsexueller findet selten statt. Prostitution oder „Unzucht“ hingegen ist strafbar und wird verfolgt; auch „cross-dressing“ kann so bestraft werden. Die Regenbogenfahne wird auch im politischen Diskurs als Provokation empfunden.
Wegen fehlender gesellschaftlicher Akzeptanz von LGBTIQ sollte in der Öffentlichkeit Zurückhaltung geübt werden. Es gibt keine Gesetze zum Schutz vor Diskriminierung. Gleichgeschlechtliche Ehen oder Lebenspartnerschaften sind nicht anerkannt.
• Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.

Rechtliche Besonderheiten
Drogenbesitz und Waffendelikte werden mit langjährigen Haftstrafen geahndet.
Es ist verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren.
Prostitution ist strafbar.

Ramadan
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Luxus-Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Bezug auf die Einhaltung islamischer Traditionen zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, sollten auch Nichtmuslime darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen. Das Essen in der Öffentlichkeit ist verboten. Alkoholausschank ist auch in Hotels stark begrenzt.

Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Bahrain-Dinar (BHD). Mit gängigen Kreditkarten ist das Abheben von Bargeld an Geldautomaten möglich. Vielerorts kann mit Kreditkarte bezahlt werden.

Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html bei Einreise nach Deutschland.

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Personalausweis: Nein
• Vorläufiger Personalausweis: Nein
• Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: 
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein.
Doppelstaater, die neben der deutschen auch die bahrainische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen bei der Ein- und Ausreise auch einen gültigen bahrainischen Reisepass vorweisen. Ansonsten wird regelmäßig die Ein- und Ausreise behindert, s. auch Doppelstaater.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum.
Dieses kann bei Einreise („on arrival“) oder vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung bzw. online beantragt werden.

Visum bei Einreise („on arrival“)
Grundsätzlich erhalten deutsche Staatsangehörige bei der Einreise bei Vorlage eines gültigen Reisepasses ein Einreisevisum.
Das Visum wird für eine einmalige Einreise und einen Aufenthaltszeitraum von bis zu 14 Tagen erteilt.
Die Gebühr beträgt 5 BHD und kann auch in EUR (ca. 13 bis 15 EUR, abhängig vom Wechselkurs) oder USD entrichtet werden.
Alternativ kann ein Visum zur mehrfachen Einreise und einem Aufenthaltszeitraum von bis zu 30 Tagen binnen drei Monaten erteilt werden. Die Gebühr beträgt 25 BHD. Diese kann auch in EUR oder in USD entrichtet werden.

Onlinevisum (E-Visa)
Bahrain bietet ein Visum für mehrere Einreisen an, mit einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen, gültig für ein Jahr. Dieses Visum kann in elektronischer Form online und am Flughafen beantragt werden und kostet derzeit 80 BHD.
Es wird empfohlen, das erforderliche Visum bereits vor Einreise elektronisch einzuholen, da dies die Abfertigung am Flughafen (s. u.) beschleunigt. Weitere Informationen zum bahrainischen E-Visum sind unter Bahrain eVisas http://www.evisa.gov.bh/ abrufbar.
Bahrain plant in nächster Zeit alle Visaangelegenheiten nur noch in elektronischer Form zu bearbeiten.

Visum für Journalisten
Visa für Journalisten müssen vor Einreise beim zuständigen „National Communication Centre“ beantragt werden. Die Beantragung erfolgt unter mediavisas@info.gov.bh.
Journalisten wird dringend davon abgeraten, mit einem nicht dem Aufenthaltszweck entsprechenden Visum (z.B. touristisches Visum) einzureisen und dennoch einer journalistischen Tätigkeit nachzugehen. Die örtlichen Zensurbestimmungen sind zu beachten.

Verlängerung des Aufenthalts/“residency“
Weitere Informationen zum Thema Aufenthaltstitel/„residency“ in Bahrain bietet das zuständige Behördenportal:  https://services.bahrain.bh/wps/portal/rpinq_en

Ausreiseverweigerung/“Travel Ban“
Sofern sich visapflichtige Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel in Bahrain aufhalten, wird im Regelfall zunächst die Ausreise verweigert. Die Einwanderungsbehörde verhängt vor Erteilung einer Ausreisegenehmigung eine Geldbuße, deren Höhe im Ermessen des Richters liegt sowie vom Zeitraum des unerlaubten Aufenthalts abhängt. Mit hohen Geldstrafen ist zu rechnen.
In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber („Sponsor“) veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen im Sinne einer Ausreisesperre (engl. „travel ban“) auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Es wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage zu informieren.
Es besteht über Travel Ban Services  http://www.bahrain.bh/wps/portal/!ut/p/a1/lZJdT8IwFIb_Sr3gzqWH7qtcMqLodMHwIbAbcja6Udm6uVXM_r1DYoyJMO1dm-e857zvKQ3pioYKDzJFLQuF2fEeOpu7CTh9xpkPc9uD4WTCHpjvm9y3WmD9AzDNmxZw3Cf3ecAcDn-rBxaM-vdWCwQBwJB708f57QhgbHbVL2lIw1jpUu_oWqTFoSwqjdlGqB6IWlQHGYu6B1FVvNeCRA0RSkvd9CCXSta6akiRkJe3WrfcNZF1hrmMCSYJyqomqLYE318x6YGu8CAyEqEi37K_PB7nKWO5pevItuMYLNcYuA4YltO3DS6ircEsG8EZcIw4fvk_c4ad-c2Eov4ndEGjbcKqYBSk7Wiod4ZUSUFXZRGf4utY4En9woa62q9bj-5ZEx6js3-G5nf-Co-GuomyaUrLfLHIudkY46Wxn3Iw7f3VB0MCDxo!/dl5/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/ die Möglichkeit, vor der Ausreise eine Auskunft darüber einzuholen, ob eine Ausreisesperre besteht.

Einreise über bzw. mit Voraufenthalt in Katar
Der eingestellte direkte Flug- und Schifffahrtsverkehr zwischen Bahrain und Katar soll sukzessive wieder aufgenommen und Einreisebeschränkungen aufgehoben werden. Noch ist nicht absehbar, wann das Vorhaben umgesetzt wird.
Bahrain hat eine Visumpflicht für katarische Staatsbürger und Ausländer mit Wohnsitz in Katar eingeführt. Nach Auskunft des bahrainischen Innenministeriums besteht allerdings für in Katar ansässige EU-Staatsangehörige die Möglichkeit, bei der Ankunft am Flughafen ein Visum (“visa on arrival“) zu erhalten. Deutschen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Katar wird ungeachtet dessen empfohlen, aktuelle Informationen unter Bahrain eVisas http://www.evisa.gov.bh/ abzurufen und vor Reiseantritt ein Visum für Bahrain zu beantragen.
Reisende über Doha nach Bahrain werden dringend gebeten, sich vor Beginn der Reise mit den jeweiligen Fluggesellschaften in Verbindung zu setzen und ihre Flüge gegebenenfalls umzubuchen sowie diese Reise- und Sicherheitshinweise aufmerksam zu verfolgen.

Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die bahrainische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem Elternteil mit bahrainischer Staatsangehörigkeit), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Bahrain ausschließlich als Staatsangehörige Bahrains behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den bahrainischen Gesetzen, sobald sie sich in Bahrain aufhalten (u.a. familienrechtlichen Bestimmungen).

Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
• Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.

Einfuhrbestimmungen
Für die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung bestehen bis zu 6.000 BHD keine Beschränkungen. Oberhalb dieser Grenze muss die Summe angegeben werden und der Zoll erstellt im Einzelfall eine Deklarationsbescheinigung für die eventuelle Wiederausfuhr.
Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials, Waffen und Drogen ist verboten.

Heimtiere
Die Einfuhr von Haustieren kann problematisch sein. Grundsätzlich ist eine vierwöchige Quarantäne in einer abgelegenen Quarantänestation ohne Versorgung der Tiere vorgeschrieben. Mit entsprechender Vorlaufzeit ist es unter Vorlage von Impf- und Gesundheitszeugnissen bisher gelungen, Hunde und Katzen ohne Quarantäne ins Land zu bringen. Frühzeitige Kontaktaufnahme des Tierhalters mit der Botschaft Bahrains wird empfohlen. Weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft https://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html.

Gesundheit


Impfschutz
Pflichtimpfungen:
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets ist ab dem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
Reiseimpfungen:
Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation ist zusätzlich eine Impfung gegen Hepatitis B angeraten.
Standardimpfungen:
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des RKI https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Impfkalender/Impfkalender_node.html auf aktuellem Stand befinden.

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Bahrain ist im Allgemeinen mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Medizinisches Fachpersonal in Bahrain spricht in der Regel Englisch.
• Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
• Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
• Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.
Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E treten auch bei Reisenden auf.
• Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
• Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung beraten.
Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen
HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
• Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
• Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen
MERS wird nach derzeitigem Wissensstand über Kamele übertragen. In Bahrain gab es bisher nur einen importierten Fall, es besteht jedoch ein generelles Risiko. Es kommen verschiedene giftige Seeschlangen vor.
• Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren.
• Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen. Sollten Sie von einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung.

Weitere Gesundheitsgefahren

Insbesondere in Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Zeitweise besteht eine besondere Belastung durch aufgewirbelten Wüstensand sowie schwefelhaltige Abgase von Ölraffinerien.
• Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die App IQAir.
Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
• Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.
Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.
• Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.
• Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.
• Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen.

Mehr: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/bahrain-node

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