Markus Löning, der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, hat die endgültigen Berufungsurteile vom 7. Januar 2013 gegen eine Gruppe von bahrainischen Oppositionsaktivisten mit großer Besorgnis zur Kenntnis genommen.
Die Proteste in Bahrain dauern an
Löning erklärte am 7. Januar in Berlin: „Wiederholt hatte ich an die bahrainische Regierung appelliert, die freie Meinungsäußerung zu schützen und nicht zu bestrafen. Insofern bedauere ich das heutige Urteil sehr. Es bedarf nun eines glaubwürdigen politischen Zeichens durch den König, um eine politische Lösung für den anhaltenden Konflikt zu finden. Das jüngste Dialogangebot des Kronprinzen weist dabei in die richtige Richtung.“
Auch der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Ban Ki-Moon, ließ am 8. Januar erklären, er bedauere die Entscheidung sehr. Er rief zu einem nationalen Dialog auf.
Innenpolitische Krise in Bahrain
Die Aktivisten wurden infolge der gewaltsamen Auseinandersetzungen in Bahrain im Frühjahr 2011 verhaftet und von einem Sondergericht zu lebenslanger beziehungsweise langjährigen Haftstrafen verurteilt. Unter den am 7. Januar bestätigten Urteilen für eine Gruppe von 13 Aktivisten lauten sieben auf lebenslänglich. Vertreter der deutschen Botschaft und anderer EU-Botschaften waren als Beobachter im Gerichtssaal anwesend. Nun besteht nur noch die Möglichkeit auf Begnadigung durch den bahrainischen König.
Die innenpolitische Krise in Bahrain hält weiter an. Die von König Hamad im Juli 2011 berufene internationale Kommission (sogenannte Bassiouni-Kommission) hatte in ihrem Abschlussbericht zahlreiche Menschenrechtsverletzungen auf beiden Seiten dokumentiert und gab Empfehlungen, wie diese effektiv aufgearbeitet und künftig verhindert werden könnten.
Die bahrainische Regierung hatte sich auch in dem Universellen Staatenüberprüfungsverfahren (Universal Periodic Review, UPR) vor dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen im Oktober 2012 zu weitreichenden Reformen verpflichtet.